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Finanzlexikon: kapitaleinkuenfte

kapitaleinkuenfte

Unter den Kapitaleinkünten versteht man die Summe aller Zahlungsströme einer Volkswirtschaft, die wegen der Gewährung eines Nutzungsrechts gezahlt werden, aber keine Löhne darstellen.

Dazu gehören

* Zinsen (Recht auf Nutzung von Liquidität)
* Mieten (Recht auf Nutzung von Boden)

Gewinne sind eine Mischform von Kapitaleinkünften und Löhnen. Im Fall einer Kapitalgesellschaft sind Gewinne immer Zinsen (die Gewinne fließen an die Aktionäre, weil sie bei Gründung Liquidität in die Gesellschaft eingelegt haben). Im Fall einer Personengesellschaft werden alle Einnahmen der Gesellschafter zu den Gewinnen gezählt, obwohl ein Anteil den Löhnen zuzurechnen ist (da der Gesellschafter auch als Angestellter in der Höhe dieses Anteils für die gleiche Arbeit Zahlungen erhalten würde) und der Rest zu den Zinsen gehört.

Die Bedingung "keine Löhne darstellen" soll wie folgt erläutert werden:

Eine Wohnungsbaugesellschaft kauft ein Grunstück für 200.000 € lässt ein Haus darauf für 300.000 € von ihren Arbeitern darauf bauen. Fortan ziehen Kunden ein und zahlen jedes Jahr 20.000 €. Von diesem Zahlungsstrom sind aus volkswirtschaftlicher Sicht 300.000 € Löhne (weil dafür gearbeitet wurde) und der Rest Kapitaleinkünfte (weil dafür nicht gearbeitet wurde). Obwohl die Zahlungen der Kunden Mieten genannt werden, sind sie in volkswirtschaftlichen Begriffen nur teilweise Mieten.

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